Seit dem ersten Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen. Vorher konnte der Makler höchstens 2 Monats-Kaltmieten vom Mieter verlangen, dies ist nun vorbei. Nun muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt.
Keine Spur von Verbraucherfreundlichkeit
Was eigentlich gut und verbraucherfreundlich gedacht war entpuppt sich nun nachträglich als Bumerang, hauptsächlich in Ballungszentren. Nicht nur, dass viele Vermieter diese Regelungen umgehen und den Mieter durch Mieterhöhung indirekt doch die Maklercourtage bezahlen lassen. Es haben auch mehr und mehr Mieter dadurch Probleme eine Wohnung zu finden. Warum dies so ist, wird anschaulich in einem Blog-Artikel auf blog.fairpreis-immobilien.com dargestellt. Weiterhin sollte man auch bei dieser Sache nicht vergessen, dass der Mieter früher die Maklercourtage einmalig zahlte und dann war die Angelegenheit erledigt. Die angehobene Miete bezahlt er aber sein Leben lang und dadurch wird die Wohnung nochmals für ihn teurer.
Mietkauf auch keine Lösung
Einige sehen dann noch den sogenannten Mietkauf als eine Lösung an, allerdings ist dies sehr gefährlich. Das ist ein Auslaufmodell aus den 60ern und 70igern Jahren. Wie und ob Mietkauf funktioniert kann man im Internet nachlesen. Überteuerte Mieten, die nur zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet werden, kaum kalkulierbare Folgekosten, rechtlich komplizierte Konstrukte, minderwertige Immobilien – die meisten Experten winken beim Thema Mietkauf ab und empfehlen stattdessen ein Bankdarlehen mit guten Konditionen.
Was ist dann mit der Mietpreisbremse?
Großspurig wurde Sie versprochen, die Mietpreisbremse. Heute hört man fast nichts mehr davon. Außerdem gibt es so viele Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Neubauten und Modernisierungen, dass sie löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Die Immobilienbranche beklagt, dass die Mietpreisbremse Neubauten verhindern und Investoren abschrecken würde. So würde weniger gebaut und die Preise würden noch stärker steigen.