Mit dem Zeitwertkonto früher in den Ruhestand

ID-100297604Auf ein Zeitwertkonto zahlen Arbeitnehmer Arbeitszeit oder Teile ihres Lohns ein, die sie später in eine bezahlte Freistellung umwandeln können. Üblich ist beispielsweise die Einzahlung von Überstunden oder nicht genommenen Urlaubstagen auf das Zeitwertkonto. Auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld stocken das Zeitguthaben auf. Je nach Vereinbarung ist auch die monatliche Umbuchung eines kleinen Lohnanteils möglich. Zeitwertmodelle funktionieren ähnlich wie Gleitzeitkonten, sind aber als längerfristige Anlage gedacht.

Volle Bezüge trotz frühem Ruhestand

Mit einem Zeitwertkonto können Arbeitnehmer beispielsweise berufliche Auszeiten nehmen, wenn familiäre Veränderungen es erfordern. Etwa wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird oder ein Elternteil über längere Zeit ausfällt und der andere die Erziehung der Kinder übernimmt. Im Idealfall aber wird das Zeitguthaben für einen vorgezogenen Ruhestand verwendet, ohne dass der Einzahler finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Formal bleibt er bei seinem Arbeitgeber beschäftigt, wird jedoch freigestellt.

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Besonderheiten und steuerliche Aspekte

Sein Gehalt wird vom Zeitguthaben bis zum eigentlichen Rentenbeginn weiterbezahlt. Angestellte, die mit ihrem Zeitwertvermögen in Ruhestand gehen, müssen daher keine Abzüge befürchten. Kongruent zur betrieblichen Altersvorsorge werden in der Ansparphase weder Steuern noch Sozialabgaben abgezogen. Sie werden erst fällig, wenn das Guthaben ausgezahlt wird. Anders als beim Gleitzeitkonto kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass das Freistellungspotenzial zur Überbrückung von Auftragsflauten verwendet wird.

Ausführliche Informationen zu Zeitwertkonten finden Sie unter www.zks-gmbh.de.

Bild: Image courtesy of stockimages / FreeDigitalPhotos.net

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