Alter schützt vor Kündigung nicht. Dies musste nun eine 103 Jahre alte Frau erfahren, der seitens ihres Vermieters gekündigt worden ist. Als Grund für die Kündigung gab der Vermieter dringenden Eigenbedarf an.
Zur Erklärung: Eigenbedarf kann der Vermieter dann anzeigen, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Welche dieser Varianten im konkreten Fall vorgelegen haben soll, ist indes nicht bekannt…